Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersversorgung ist bei Arbeitnehmern die beliebteste und zugleich wichtigste Form der betrieblichen Sozialleistung. Und: Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf die betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung. Gleichzeitig haftet der Arbeitgeber für die Erfüllung der zugesagten Leistung (§ 1 BetrAVG).

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Die betriebliche Altersversorgung ist die Pflichtveranstaltung jeden Arbeitgebers!

Analyse, Angebot und Umsetzung

Überlassen Sie die Wahl des Versicherers einer betriebliche Altersversorgung nicht Ihren Arbeitnehmern. Denn die Haftung für die Erfüllung der Leistungen einer betrieblichen Altersversorgung liegt ausschließlich bei Ihnen, dem Arbeitgeber!

Wichtig für Sie als Arbeitgeber:

  • Haftungsminimierung
  • Einfache Verwaltung
  • Attraktive Renditen
  • Hohe Durchdringung

Die Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung auf einen Blick

Die Direktversicherung

Die Direktversicherung ist die am weitesten verbreitete Form der betrieblichen Altersversorgung, insbesondere bei kleineren und mittelständischen Unternehmen. Hier schließt der Arbeitgeber eine Lebens- oder Rentenversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab.


Funktionsweise

  • Der Arbeitgeber schließt eine Versicherung zugunsten des Arbeitnehmers ab und zahlt regelmäßig Beiträge.
  • Die Finanzierung kann entweder vollständig durch den Arbeitgeber oder durch eine Entgeltumwandlung vom Arbeitnehmer erfolgen.
  • Zum Renteneintritt erhält der Arbeitnehmer die Versicherungssumme als monatliche Rente oder Einmalzahlung.

Vorteile

  • Die Direktversicherung ist einfach zu verwalten und verursacht wenig administrativen Aufwand.
  • Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Vorteile durch Beitragsfreibeträge, die direkt von der Lohnsteuer abgezogen werden können.
  • Flexibel einsetzbar, da sie auch bei Unternehmenswechsel portabel ist.

Nachteile

  • Begrenzte Höhe der steuerfreien Beiträge, was die Direktversicherung für Gutverdiener weniger attraktiv machen kann.
  • Die Auszahlung erfolgt in der Regel lebenslang und kann weniger individuell gestaltet werden.


Die Pensionskasse

Die Pensionskasse ist ein rechtlich eigenständiges Versicherungsunternehmen, das Beiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer annimmt und die zugesagte Altersversorgung absichert.


Funktionsweise

  • Der Arbeitgeber zahlt regelmäßig Beiträge an eine Pensionskasse, die die Mittel verwaltet und später die Altersleistungen auszahlt.
  • Die Pensionskasse agiert wie eine Versicherungsgesellschaft und bietet auch Leistungen bei Invalidität oder Todesfall.
  • Die Beiträge können in der Regel auch vom Arbeitnehmer per Entgeltumwandlung bezuschusst werden.

Vorteile

  • Einfache und planbare Verwaltung durch die externe Verwaltung der Pensionskasse.
  • Die Pensionskasse unterliegt der Versicherungsaufsicht, wodurch die Sicherheit für die Einlagen erhöht wird.
  • Hohe Rechtssicherheit und Transparenz für die Arbeitnehmer.

Nachteile

  • Die Beitragsleistungen unterliegen oft Beschränkungen durch steuerliche Grenzen.
  • Die Auszahlung kann aufgrund der festgelegten Versicherungsbedingungen weniger flexibel sein.


Die Direkt- oder Pensionszusage

Die Direktzusage ist einer der ältesten und traditionsreichsten Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung. Hierbei verspricht der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter eine spätere Betriebsrente, die er aus eigenen Mitteln zahlt.


Funktionsweise

  • Der Arbeitgeber gibt eine feste Zusage über eine zukünftige Versorgungsleistung (z. B. eine monatliche Betriebsrente oder eine Einmalzahlung).
  • Er bildet dafür Pensionsrückstellungen in der Bilanz, um die zukünftige Verpflichtung zu finanzieren.
  • Im Rentenalter zahlt der Arbeitgeber die zugesagte Rente direkt an den Arbeitnehmer aus.

Vorteile

  • Die Direktzusage ist besonders flexibel, da sie individuell gestaltet werden kann.
  • Die Kosten werden steuerlich durch Pensionsrückstellungen entlastet.
  • Da der Arbeitgeber die Leistung selbst finanziert, ist kein Versicherungsbeitrag erforderlich.

Nachteile

  • Der Arbeitgeber trägt das volle Finanzierungs- und Insolvenzrisiko, was die Bilanz und Liquidität beeinflussen kann.
  • Im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers sichert der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) die Ansprüche der Arbeitnehmer ab.


Die Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse ist ein eigenständiger Versorgungsträger, der vom Arbeitgeber eingerichtet wird, um die Altersversorgung der Mitarbeiter zu gewährleisten.


Funktionsweise

  • Der Arbeitgeber zahlt regelmäßig Beiträge in eine Unterstützungskasse ein, die als eigenständige Versorgungseinrichtung fungiert.
  • Die Unterstützungskasse investiert die Beiträge und zahlt bei Renteneintritt die Leistungen an den Arbeitnehmer.
  • Da die Unterstützungskasse rechtlich vom Arbeitgeber getrennt ist, belastet sie die Bilanz des Arbeitgebers nicht.

Vorteile

  • Die Unterstützungskasse ist sehr flexibel und ermöglicht hohe Beiträge zur Altersversorgung, was vor allem für Führungskräfte attraktiv ist.
  • Die Beiträge sind für den Arbeitgeber als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar.
  • Keine Einschränkung durch Beitragsbemessungsgrenzen, was die Unterstützungskasse besonders für Gutverdiener interessant macht.

Nachteile

  • Eine Unterstützungskasse ist oft komplex und mit hohen Verwaltungsaufwänden verbunden.
  • Arbeitnehmer haben keine gesetzliche Unverfallbarkeit vor Ablauf einer gewissen Betriebszugehörigkeit.


Der Pensionsfonds

Der Pensionsfonds ist der jüngste Durchführungsweg und bietet eine höhere Flexibilität bei der Anlage von Beiträgen. Pensionsfonds sind ebenfalls rechtlich eigenständig und als Investmentfonds strukturiert, wodurch sie Zugang zu verschiedenen Kapitalmärkten haben.


Funktionsweise

  • Der Arbeitgeber zahlt Beiträge an den Pensionsfonds, der diese Gelder investiert und auf den Kapitalmärkten anlegt.
  • Im Rentenalter werden die Leistungen vom Pensionsfonds direkt an den Arbeitnehmer ausgezahlt.
  • Aufgrund der Kapitalmarktorientierung sind die Renditechancen in der Regel höher als bei anderen Durchführungswegen.

Vorteile

  • Pensionsfonds ermöglichen durch die Kapitalmarktorientierung potenziell höhere Renditen.
  • Die Leistungen sind individuell gestaltbar und können in Form einer Rente oder Einmalzahlung ausgezahlt werden.
  • Auch für Arbeitnehmer attraktiv, die höhere Renditen und Flexibilität wünschen.

Nachteile

  • Das Kapitalmarktrisiko trägt der Pensionsfonds, was bei schwankenden Märkten zu Unsicherheit führen kann.
  • Die Kosten und Verwaltungsaufwände sind oft höher als bei anderen Durchführungswegen.


FAQ

Häufig gestellte Fragen von Arbeitgebern

Fragen, die uns immer wieder gestellt werden, haben wir für Sie hier zusammengestellt:

Muss ich dem Mitarbeiter eine bAV gewähren?

Ja, aber Sie müssen dem Arbeitnehmer die bAV nicht aktiv anbieten. Wenn der Arbeitnehmer dies wünscht, kann er eine betriebliche Altersversorgung über die Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds verlangen.

Muss ich dem Arbeitnehmer einen Zuschuss gewähren?

Durch die Entgeltumwandlung verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Bruttogehaltes. Da von diesem auch die Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden, haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Sozialversicherungsersparnis auf die umgewandelten Beiträge. Hierzu hat der Gesetzgeber verfügt, daß der Arbeitgeber - soweit eine Ersparnis bei den Sozialversicherungsbeiträgen zum Tragen kommt, mindestens 15 % Arbeitgeberzuschuss zur bAV leisten muss.

Ist die bAV ist steuerlich absetzbar?

Beiträge oder Beitragsteile sowie Honorarkosten bei der Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung sind Betriebsausgaben und somit steuerlich absetzbar. Insbesondere die Versorgung von Vorständen und Gesellschafter-Geschäftsführern über eine Direktzusage oder Unterstützungskasse kann erhebliche Steuervorteile erzielen. Für diese Modelle ist immer der Steuerberater hinzuzuziehen, um Fragen wie der Angemessenheit oder der Erdienbarkeit der Versorgung mit dem Finanzamt zu klären.

Warum brauche ich eine Versorgungsordnung?

Die Versorgungsordnung legt die Spielregeln fest, unter denen Sie Ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersversorgung anbieten. Insbesondere aufgrund der Haftung des Arbeitgebers können Sie Anbieter und Tarif auswählen. Zudem können Sie Arbeitgeberbeiträge nach Betriebszugehörigkeit oder Berufsgruppen Ihrer Mitarbeiter staffeln.

Welcher Durchführungsweg ist der Richtige?

Das hängt von vielen Faktoren ab: Haben Sie viele Mitarbeiter oder wenige? Liegt die Mehrzahl Ihrer Mitarbeiter über der Beitragsbemessungsgrenze? Sollen über den üblichen Arbeitgeberzuschuss von mind. 15 % hinaus weitere Zuwendungen erfolgen? Wünschen Sie eine einfache Verwaltung?

Wann tritt Unverfallbarkeit ein?

Unverfallbarkeit bedeutet, daß eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung dem Arbeitnehmer unwiderruflich zusteht. Die bis dahin aufgelaufenen Vertragswerte kann der Arbeitnehmer im Rahmen der Portierung bei Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds auf den Versorgungsträger des neuen Arbeitgebers übertragen. Unverfallbarkeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer das 21. Lebensjahr vollendet hat und die Versorgung mindestens 3 Jahre bestanden hat.

Betriebliche Altersversorgungen durch Entgeltumwandlung sind sofort unverfallbar. Dies betrifft gleichermaßen die Zuschüsse des Arbeitgebers für den Ausgleich der Sozialversicherungsersparnis.

FAQ

Häufig gestellte Fragen von Arbeitnehmern

Fragen, die uns immer wieder gestellt werden, haben wir für Sie hier zusammengestellt:

Ab wann kann ich in Rente gehen?

Die gesetzliche Rentenversicherung sieht ein normales Renteneintrittsalter von 67 Jahren vor. Sie können frühestens mit 63 in Rente gehen, müssen dann aber Abschläge bei der Rentenhöhe in Kauf nehmen. Für jedes Jahr, das Sie früher in Rente gehen, werden Ihnen 3,6% von Ihrer Renten abgezogen. Voraussetzung für den vorzeitigen Rentenbezug ist eine Wartezeit von 35 Jahren. Das bedeutet, dass Sie 35 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren. Wenn Sie 45 Beitragsjahre erreichen, dürfen Sie jedoch mit 65 Jahren ohne zusätzliche Abschläge in Rente gehen.

Muss ich meine Rente versteuern?

Ja. Im Alter müssen - wie auch in der gesetzlichen Rentenversicherung - Steuern und Krankenversicherungsbeiträge entrichtet werden. Da aber in der Rentenphase die zu versteuernden Einkünfte deutlich geringer sind als zu Erwerbszeiten, ergibt sich über die gesamte Laufzeit ein hoher Steuervorteil. Auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sind während der Rentenphase in voller Höhe zu entrichten, allerdings greift auf Krankenversicherungsbeiträge ein monatlicher Freibetrag von 187,25 € (2025). D.h. erst Rentenzahlungen, die über diesen Betrag hinausgehen, werden der Krankenversicherungspflicht unterworfen.

Kann ich die bAV beleihen?

Nein. Die betriebliche Altersversorgung dient ausschließlich der Existenzsicherung im Alter. Für den Nachteil der Unkündbarkeit vor dem vollendeten 62. Lebensjahr erhalten Sie in der Beitragsphase hohe Steuer- und Sozialversicherungsvergünstigungen.

Kann ich die bAV vor Ablauf kündigen?

Nein. Ebenso wenig wie eine Beleihung ist eine vorzeitige Kündigung möglich. Ausnahme: Kleinstbetragsrenten bis 35,35 € pro Monat (2024) können abgefunden werden.

Was passiert bei Kündigung und Arbeitgeberwechsel?

Bei einem Arbeitgeberwechsel oder Kündigung und der Übertragung der Versicherungsnehmereigenschaft hat der Arbeitnehmer mehrere Möglichkeiten:

Private Fortführung

Der Arbeitnehmer kann den Vertrag privat fortführen, d.h. aus dem Netto weiter mit Beiträgen speisen. Der Steuer- und Sozialversicherungsvorteil während der Beitragsphase ist damit hinfällig.

Beitragsfreistellung

Der Arbeitnehmer kann den Vertrag beitragsfrei stellen

Portierung

Der Arbeitnehmer nimmt den Vertrag zu seinem neuen Arbeitgeber mit. Sofern der neue Arbeitgeber im Rahmen einer Versorgungsordnung einen anderen Versorgungsträger als dem des Arbeitnehmers mit der Durchführung der betrieblichen Altersversorgung beauftragt hat, kann das Vertragsguthaben des Vertrages des Arbeitnehmers ohne Zusatzkosten auf den Versorgungsträger des neuen Arbeitgebers übertragen werden.

Was passiert in der Elternzeit?

Während der Elternzeit ist eine Entgeltumwandlung nicht möglich. In diesem Fall kann der Vertrag beitragsfrei gestellt werden. Natürlich können Sie den Vertrag auch aus privaten Mitteln bedienen, doch entfallen während der Elternzeit auf diese Beiträge die Steuer- und Sozialversicherungsvorteile.

Sie haben Fragen? Dann rufen Sie am Besten gleich an unter

05 11 / 53 07 37 10

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