Mitarbeiterbindung und -gewinnung
Der Fachkräftemangel hat viele Unternehmen immer noch fest im Griff. Wenn nur die zweitbeste Frau oder der zweitbeste Mann das Unternehmen verläßt, bedeutet das den Verlust von know-how und einen immensen wirtschaftlichen Schaden. Jetzt stehen auch klein- und mittelständischen Unternehmen Instrumente zur Verfügung, die die Mitarbeiterbindung heben und Sie für Ihren Wunschmitarbeiter deutlich attraktiver machen. Dabei sind diese Sozialleistungen viel günstiger als jede Bruttogehaltserhöhung!
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MITARBEITERBINDUNG
Drei gute Gründe für Zusatzleistungen
Teil jeden Personalmanagements: Die Nettolohnoptimierung
Stabilität und Verlässlichkeit
Geringe Fluktuation erzeugt Stabilität und Verlässlichkeit in der Auftragsbearbeitung. Demgegenüber verursacht eine hohe Fluktuation Unruhe in der Belegschaft und die Personalbeschaffungskosten schmälern Ihren Gewinn.
Motivation und Qualität
Warum entscheidet sich ein Mitarbeiter für Ihr Unternehmen? Ergänzende Sozialleistungen sind ein entscheidender Faktor für Bewerber. Und zusätzliche Anreizsysteme erhöhen die Qualität der Arbeit.
Günstig und unbürokratisch
Die richtige Gestaltung Ihrer Zusatzleistungen ist immer günstiger als jede Bruttogehaltserhöhung. Gleichzeitig führt es zu mehr Nettoleistung bei Ihrem Mitarbeiter. Und einmal eingerichtet ist das System absolut verwaltungsarm.
Gehaltserhöhung mal anders...
Zufriedene Mitarbeiter sind leistungsbereiter, weniger krankheitsanfällig und belastbarer. Mit Arbeitnehmerzusatzleistungen oder auch Nettolohnoptimierung (NEO) machen Sie Ihren Mitarbeitern ein Angebot für mehr Geld im Portemonnaie - ohne daß Sie dafür gleichzeitig Ihre Lohnebenkosten in die Höhe treiben.
Suchen Sie die Bindungsinstrumente aus, die Sie Ihren Arbeitnehmern anbieten wollen. Gemeinsam erstellen wir Ihr Konzept für mehr Mitarbeiterzufriedenheit, sorgen für eine sachgerechte Anrufungsauskunft bei Ihrem Betriebsstättenfinanzamt und setzen die Instrumente mit einer kick-off-Veranstaltung und Einzelberatungen der Mitarbeiter für Sie um.
INSTRUMENTE
Mitarbeiterbindung mit wenig Aufwand
Im Vergleich zu einer Gehaltserhöhung lohnt es sich für KMU's, einen Blick auf die Instrumente der Mitarbeiterbindung zu werfen: Mit minimalem Verwaltungsaufwand spart der Arbeitgeber Lohnnebenkosten, die dem Mitarbeiter in Form zusätzlicher Sozialleistungen zufließen - ein win-win-Geschäft für Arbeitnehmer und Arbeitgeber!
Sachbezug
Werden dritte fremde Personen während der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit körperlich oder geistig (!) geschädigt, kommen auf den Verursacher mitunter extrem hohe Schadenersatzforderung zu, z.B. für die Heilbehandlung, Verdienstausfall, Schmerzenzgeld etc.. Ist aufgrund der hervorgerufenen Verletzung eine lebenslange Rente zu zahlen, haftet der Verursacher unbegrenzt und uneingeschränkt.
Restaurantschecks
Kleine Kinder bis einschließlich sechs Jahre gelten in Deutschland als deliktunfähig, im öffentlichen Straßenverkehr bis neun Jahre. Für die Kosten der angerichteten Schäden müssen Sie nur aufkommen, wenn sie die Aufsichtspflicht verletzt haben. In ausgewählten Tarifen werden auch Schäden reguliert, wenn Sie eigentlich nicht haften.
Verpflegungsaufwand
Vermögensschäden, die nicht die unmittelbare Folge eines Sachschadens sind, kommen vor allem in beratenden Berufen vor. Ursache für Schadenersatzansprüche aus Vermögensschäden sind z.B. Falschauskünfte oder fehler-hafte Berechnungen oder Fristversäumnisse. In einigen Berufen ist die Vermögens-schadenhaftpflichtversicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Erholungsbeihilfe
Bearbeitungsschäden sind Schäden, die an fremden Gegenständen durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit an oder mit diesen Sachen verursacht werden. Diese Schäden sind grundsätzlich vom Versicherungs-schutz ausgeschlossen! Bearbeitungsschäden sind jedoch die am häufigsten vorkommenden Schadenfälle, weshalb der besondere Einschluss unbedingt erforderlich ist.
Kindergartenzuschuss
Gemeint sind hier Schäden, die sich durch die Umwelt verbreitet haben, z.B. übergreifende Brandschäden, Vergiftungen nach dem Genuss kontaminierten Trinkwassers etc. Zu unterscheiden hiervon ist die Umweltschaden-versicherung, die Ansprüche der öffentlichen Hand an der Natur versichert.
Bike-Leasing
Besonders ärgerlich kann es sein, wenn Ihnen geliehene Sachen wie beispielweise eine Kamera kaputtgehen. Bei vielen Versicherern und Tarifen sind geliehene, geleaste oder gemietete Dinge nicht mitversichert. Wir berücksichtigen dies bei der Auswahl der für Sie optimalen Privathaftpflicht.
Internetpauschale
Vermieten Sie eine Eigentums- oder eine Einliegerwohnung? Durch Versäumnisse Ihrerseits können Mietern Schäden entstehen. Die Kosten dafür deckt die Privathaftpflichtversicherung ab, wenn Sie einen entsprechenden Tarif gewählt haben. Sprechen Sie uns an.
Deutschlandticket
Der Versicherungsschutz kann auch Beschädigungen an gemieteten Räumen, Immobilien und Grundstücken abdecken, beispielsweise an Türen, Fußböden, Fliesen, Waschbecken und Badewannen. Selbst im Urlaub gemietete Hotelzimmer und Ferienwohnungen lassen sich versichern.
Werbeflächenpauschale
Kommt ein Mitarbeiter in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit zu Schaden, können auf den Arbeitgeber umfangreiche Regressansprüche der Berufsgenossenschaft zukommen, sofern dieser die Sicherheitsvorschriften grob fahrlässig verletzt hat. Gerade bei Handwerksbetrieben ist die Regressdeckung daher besonders wichtig.
Bike-Leasing
Die Betriebshaftpflichtversicherung schließt die Mitversicherung von Kraftfahrzeugen grundsätzlich aus. Ohne weitere Nennung sind jedoch Fahrzeug bis 6 km/h mitversichert, Fahrzeuge zwischen 6 km/h und 20 km/h müssen bei der Betriebshaftpflicht angemeldet werden. Für Kfz über 20 km/h ist eine eigene Kfz-Haftpflicht erforderlich.
Sportverein
Anstelle der Sachbezugskarte kann der Mitarbeiter
Unfallversicherung
Erleiden Sie einen Schaden und der Schädiger ist weder haftpflichtversichert, noch kann er die finanziellen Mittel aufbringen, um Ihnen den verursachten Schaden zu ersetzen, springt die Forderungsausfalldeckung ein, sofern in Ihrem Tarif enthalten. Dieser wichtige Baustein sollte in Ihrem Tarif enthalten sein.
Instrumente der Mitarbeiterbindung sind heute Teil der erwarteten Unternehmenskultur.
WEITERE HaftpflichtversicherungEN
Beratende Berufe, Produzenten, Händler...
Zumeist reicht die Betriebshaftpflichtversicherung alleine nicht aus, um existenzbedrohende Schadenereignisse abzuwehren. Beratende Berufe benötigen z.B. eine Vermögensschadenpflichtversicherung, geschäftsführende Gesellschafter eine D&O- Versicherung, Produzenten und oftmals auch Händler die Produkt- und/oder Umwelthaftpflichtversicherung.
FAQ
Häufig gestellte Fragen zur Mitarbeiterbindung
Fragen, die uns immer wieder gestellt werden, haben wir für Sie hier zusammengestellt:
Die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen verpflichten zum unbegrenzten Schadenersatz. Damit kann die Versicherungssumme grundsätzlich nicht hoch genug sein, vor allem dort, wo der Versicherer Entschädigungsgrenzen (sog. "Sublimits") vereinbaren will. Die Wahrscheinlichkeit von besonders hohen Schadenfällen ist dabei von vielen Faktoren abhängig wie z.B. Tätigkeitsbereich, Auftragsvolumen oder auch der Lage der Betriebsstätte.
Kinder sind nur dann mitversichert, wenn Sie einen entsprechenden Familientarif gewählt haben. Volljährige Kinder, die sich in einem Studium oder in der Berufsausbildung befinden und noch im elterlichen Haushalt wohnen, sind in der Regel mitversichert. Eltern haften nur für Schäden, die ihre Kinder bis zu zum Alter von einschließlich 6 Jahren (im Straßenverkehr bis einschl. 9 Jahren) angerichtet haben, wenn sie die Aufsichtspflicht nachweislich verletzt haben. Andernfalls gelten die Kinder als deliktunfähig und die Eltern müssen dann nicht haften.
Arbeitsmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 6 km/h sind ohne weiteres in der Betriebshaftpflichtversicherung mitversichert. Beträgt die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit zwischen
6 km/h und 20 km/h, müssen diese Fahrzeuge in der Betriebshaftpflichtversicherung angezeigt werden. Fahrzeuge über 20 km/h benötigen eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung.
Grundsätzlich ja, mit Ausnahme USA und Kanada. Arbeiten Sie in diesen Ländern oder exportieren Sie Produkte in diesen Bereich, sind diese grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Im Regelfall finden wir hierfür aber immer eine Lösung.
Die Laufzeit der Betriebshaftpflichtversicherungen betragen in der Regel ein Jahr. Kündigen Sie nicht drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres (nicht zu verwechseln mit dem Kalenderjahr), verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
Melden Sie Schäden sofort einfach und bequem online auf unserer Internetseite oder rufen Sie uns an. Wir kümmern uns.
Sie haben Fragen? Dann rufen Sie am Besten gleich an unter
05 11 / 53 07 37 10
Oder buchen Sie hier Ihren Wunschtermin für ein persönliches Gespräch:
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